Wie weit können, dürfen und müssen Privatheit, Staat, Wirtschaft und Kulturen zueinander in Konflikt treten und welche Konsequenzen hat dies für alle Seiten?
Der Forschungsbereich „Überwachung und Kontrolle“ widmet sich den aufgeworfenen Fragen einer überbordenden Überwachungsstaatlichkeit, für die die sog. NSA/BND-Affäre ein sinnbildlicher Ausdruck ist, der dem Forschungsprogramm Impulse gibt, aber keine Grenzen setzt. Grenzenlos scheinen auch die offenen Rechtsfragen nach der EuGH-Entscheidung zu Safe Harbor. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Umgang mit Überwachung und Kontrolle in demokratischen und totalitären politischen Systemen stoßen weitere zu erforschende Fragestellungen in Hinblick auf die Digitalisierung an. Die Brisanz dieses Themas ergibt sich schließlich ebenso im Kontext mit den Datensammlungen der Privatwirtschaft, auf die Geheimdienste zugreifen.
Privatheit als struktureller ‚Blinder Fleck‘ demokratischer Systeme kann der Aushöhlung verfassungsrechtlicher Prinzipien entgegenwirken (Gavison 1984; Regan 1995), ist zugleich jedoch auch ein potentieller Ort der Bedrohung anderer, auf die der Staat zum Wohle aller reagieren muss. Digitalisierung kann hier als Risiko und Chance begriffen werden: Zum einen erweitern subtile Überwachungstechnologien wie die Online-Durchsuchung oder Echtzeitüberwachung von Social Media-Aktivitäten staatliche Kontrollräume und erschaffen damit eine Form des digitalen „Panoptismus“ (Foucault 1977). Zum anderen vermag eine erfolgreiche digitale Abschottung, etwa durch professionelle Verschlüsselungstechnologien, private Schutzräume auszuweiten.