Arbeitsbereiche 2016–2021
Das Graduiertenkolleg widmete sich in der Verlängerungsphase den privatheitsspezifischen Aspekten der Digitalisierung und griff damit ein Thema von hoher Aktualität und politischer Relevanz, gesellschaftlicher Brisanz und einer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung auf. Ziel des Graduiertenkollegs war es, den Stellenwert des Privaten unter den Bedingungen von Digitalisierung und zunehmender informationeller Fremdbestimmung zu justieren und die vorhandenen Privatheitskonzepte auf den Prüfstand zu stellen. Dies geschah in den drei Arbeitsfeldern „Digitalität“, „Überwachung und Kontrolle“ sowie “Selbstbestimmung und Verantwortung“. Die Komplexität der ungelösten Probleme im Schnittfeld von Technik, Recht, Ethik, Kultur und Sozialverhalten erforderte eine interdisziplinäre wissenschaftliche Forschung, die an der Universität Passau einen idealen Nährboden hatte.
Überblick
Privatheit und Digitalisierung
In der ersten Förderperiode konnten die Bedingungen der Formierung einer integrativen Theorie der Privatheit ausführlich beleuchtet und die Unmöglichkeit einer Zentralperspektive, von der aus eine solche Theorie zu formulieren wäre, untermauert werden. Diese Arbeiten sollten in der zweiten Förderperiode vor allem um medienwissenschaftliche, medien- und informationsrechtliche und medienethische Aspekte erweitert werden. Damit sollten weiterhin juristische Perspektiven mit kulturwissenschaftlichen Ansätzen kombiniert werden. Das neue Forschungsprogramm resultierte unmittelbar aus den Forschungsergebnissen der ersten Förderperiode. Die Spezialisierung stellte sich aus Sicht des Kollegs als Notwendigkeit dar, um die aktuell dringendsten Desiderata der Privatheitsforschung aufzufüllen und aktuelle gesellschaftlich-kulturelle Problemfelder zu beleuchten und aus rechtlicher Sicht zu entschärfen. Es sollten dabei folgende Ansprüche verfolgt werden:
1. Aktuelle theoretische und methodische Ansätze zur Analyse der Digitalität aus rechtlicher und kulturwissenschaftlicher Perspektive sollten mit entsprechenden Ansätzen zur Analyse von Privatheit kombiniert und kritisch geprüft werden. Durch die interdisziplinäre Verzahnung sind Modelle und Lösungsansätze zu erwarten, die mehrdimensionaler sind, als es rein juristische, kultur-, sozial- oder medienwissenschaftliche sein können. Zugleich werden die zu erwartenden Forschungsergebnisse integrativ und nicht reduktionistisch sein und als Beitrag zu allen beteiligten Disziplinen dienen. Das umfasst soziologische, philosophische, psychologische und ökonomische ebenso wie kommunikations-, medien- und politikwissenschaftliche Forschungsfelder.
2. Unsere Forschung soll aufzeigen, wo Privatheitskonzepte und Effekte der Digitalisierung fachspezifische Besonderheiten aufweisen, die sich einer Verallgemeinerung verweigern und so die Grenzen einer produktiven Interdisziplinarität bilden.
3. Die Forschungstätigkeit des Kollegs erfolgt aufgrund der sehr guten Vernetzung der Einrichtung stets auch im Wissen und in Abstimmung mit anderen, auch internationalen Institutionen. Damit werden aktuellste Ansätze der Privatheitsforschung vom Graduiertenkolleg nicht nur berücksichtigt, sondern mitgeformt.